Die Kosten
können je nach Aufwand sehr unterschiedlich sein. Wollen Sie die kompletten
Kosten selber übernehmen? Oder kommt evtl. eine Förderung in Frage?
Sofern die
Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege
nach § 23 SGB VIII in Verbindung mit § 90 SGB VIII
zwischen
Eltern (Personensorgeberechtigten) - Tagespflegeperson -Stadtschulamt
geschlossen
wird, gelten folgende Elternentgelte:
wöchentliche Betreuungszeit |
monatliches Elternentgelt |
10 - 15 Stunden |
75 € |
15 - 25 Stunden |
125 € |
25 - 35 Stunden |
175 € |
35 - 45 Stunden |
225 € |
45 - 55 Stunden |
275 € |
Die Förderung
können alle Eltern (einkommensunabhängig), mit
Kindern ab einem
Jahr und einer wöchentlichen Betreuungszeit
von bis zu 20
Stunden, in Anspruch nehmen.
Bei einer
Betreuung von mehr als 20 Stunden muss der Vereinbarung ein
Arbeitszeitnachweis beigefügt werden, damit das Stadtschulamt den tatsächlichen
Bedarf ermitteln kann.
Wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes privat zahlen möchten, können Sie
mich gerne anrufen oder mir eine Mail hinterlassen. Die Kosten hängen von
vielen Faktoren ab (Nachtbetreuung, Stundenumfang, Bezahlung pro Stunde oder
pauschal pro Monat? etc.),daher kann ich Ihnen auf der Internetseite keine
genaue Antwort geben. Selbstverständlich arbeite ich ausschließlich
Wenn ich Sie von den Vorteilen der Kindertagespflege und der Betreuung Ihres Kindes durch mich überzeugen konnten, freue ich mich Sie bei einem persönlichen Termin kennen zu lernen. Hier gibt es dann viel Zeit für die speziellen Fragen, wie konkrete Betreuungszeiten oder den Beginn der Betreuung Ihres Kindes. Sie können mich kennenlernen und sich ein Bild über meine Kompetenzen machen. Natürlich werde ich Ihnen alle weiteren Schritte erklären.
Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail an, damit wir bald einen passenden Termin für ein gemeinsames Treffen finden können.