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Kosten und Vertrag

Die Kosten der Kinderbetreuung


Die Kosten können je nach Aufwand sehr unterschiedlich sein. Wollen Sie die kompletten Kosten selber übernehmen? Oder kommt evtl. eine Förderung in Frage?

Sofern die

 

Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege

nach § 23 SGB VIII in Verbindung mit § 90 SGB VIII

zwischen

Eltern (Personensorgeberechtigten) - Tagespflegeperson -Stadtschulamt

 

geschlossen wird, gelten folgende Elternentgelte:

  

wöchentliche Betreuungszeit

monatliches Elternentgelt

10 - 15 Stunden

  75 €

15 - 25 Stunden

125 €

25 - 35 Stunden

175 €

35 - 45 Stunden

225 €

45 - 55 Stunden

275 €

 
 



Die Förderung können alle Eltern (einkommensunabhängig), mit

Kindern ab einem Jahr und einer wöchentlichen Betreuungszeit

von bis zu 20 Stunden, in Anspruch nehmen. 

 

Bei einer Betreuung von mehr als 20 Stunden muss der Vereinbarung  ein Arbeitszeitnachweis beigefügt werden, damit das Stadtschulamt den tatsächlichen Bedarf ermitteln kann. 

 

Wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes privat zahlen möchten, können Sie mich gerne anrufen oder mir eine Mail hinterlassen. Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab (Nachtbetreuung, Stundenumfang, Bezahlung pro Stunde oder pauschal pro Monat? etc.),daher kann ich Ihnen auf der Internetseite keine genaue Antwort geben. Selbstverständlich arbeite ich ausschließlich 

Die nächsten Schritte

Wenn ich Sie von den Vorteilen der Kindertagespflege und der Betreuung Ihres Kindes durch mich überzeugen konnten, freue ich mich Sie bei einem persönlichen Termin kennen zu lernen. Hier gibt es dann viel Zeit für die speziellen Fragen, wie konkrete Betreuungszeiten oder den Beginn der Betreuung Ihres Kindes. Sie können mich kennenlernen und sich ein Bild über meine Kompetenzen machen. Natürlich werde ich Ihnen alle weiteren Schritte erklären.

Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail an, damit wir bald einen passenden Termin für ein gemeinsames Treffen finden können.